Die Gesellschaft bezweckt die ambulante ärztliche Leistungserbringung in eigenem Namen (als Institut) oder für Dritte, dies in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen für Spitäler und/oder Patienten an einem oder mehreren Standorten. Die Gesellschaft ist zu diesem Zweck berechtigt, Netzwerke mit Angehörigen weiterer Medizinalberufe einzugehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.