NameLauterLeben Inklusion gGmbH
Short NameLauterLeben Inklusion gGmbH
JurisdictionGermany Company number5233611
Registry numberHRB 257164 B
European unique identifier (EUID)DEF1103R.HRB257164B
Incorporation Date10 Oct 2023 (8 months ago) / 46 companies with the same date Paid share capital25000.00 EUR
Legal formLimited liability company
Type of activity- Description:
- 2.1 Die Förderung der Hilfe für Behinderte durch Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt und die Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung auf diesem Gebiet sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
2.2 Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch
2.2.1 die Unterhaltung eines Betriebes zur Integration der Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt (Werkstattbetrieb) entsprechend der Regelungen und Vorgaben der Integrationsämter nach SGB IX sowie nach Maßgabe der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen. Dazu werden auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnittene Arbeitsplätze im eigenen Betrieb zu Konditionen des allgemeinen Arbeitsmarktes angeboten. Hierzu zählen insbesondere die Entlohnung, die Aus- und Fortbildung sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen in alle Arbeitsprozesse und Wertschöpfungsprozesse der Produktion des Betriebes.
2.2.2 die Förderung von ESG-konformen Tätigkeiten als Grundlage eines nachhaltigen Wirtschaftens, z.B. durch Durchführung aufklärender Veranstaltungen, um Unternehmen den Weg zu vereinfachen, Menschen mit Behinderung zu integrieren, gedankliche Barrieren abzubauen und um einen Perspektivwechsel zu ermöglichen.
2.2.3 Die Durchführung frei zugänglicher Seminare und anderen Veranstaltungen, die geeignet sind, das Verständnis in der Gesellschaft für die Notwendigkeit der Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt und nachhaltiges Wirtschaften zu schärfen. Die Informations- und Bildungsveranstaltungen der Gesellschaft sollen die Frage individueller Verantwortung für gesellschaftliche Prozesse thematisieren und einen Beitrag leisten, bürgerschaftliches Engagement auf gemeinnützigem Felde zu stärken.
2.2.4 Informationsveranstaltungen und Austausch in Kooperation mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung (Sozialdienste, Arbeitsvorbereitung, Berufliche Bildung) sowie Vertretern des Werkstattrates und der Landesarbeitsgemeinschaft (LGA WfbM) zu den Themen der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und des Übergangs aus den Arbeitsbereichen der Werkstätten in den Integrationsbetrieb.
2.2.5 Mittelzuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke.
2.3 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung.
2.4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Losgelöst hiervon kann die Gesellschaft jedoch im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Zulässigkeit nach den Vorschriften der Abgabenordnung ihre Mittel an ihre Gesellschafter zuwenden, sofern es sich um eine steuerbegünstigte Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts handelt und die Zuwendung zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke erfolgt.
2.5. Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück; im Übrigen wird auf § 13 dieses Gesellschaftsvertrages verwiesen.
2.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.7 Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.